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Deutschland muss mehr für Gesundheit der Drogenkonsumenten und Abhängigen tun

Freitag, den 25. Juni 2010Artikel kommentieren

Anlässlich des morgigen Weltdrogentages erklärt Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik:

Mit der Substitutionsbehandlung für schwer Abhängige und mit Konsumräumen wurden in Deutschland wichtige Instrumente eingeführt, um die gesundheitlichen Risiken für Drogenabhängige zu minimieren. Für entspanntes Zurücklehnen oder gar Schulterklopfen besteht jedoch überhaupt kein Anlass.

Die Substitutionsbehandlung wird noch immer durch bürokratische Regelungen behindert, im Strafvollzug und in ländlichen Regionen ist das Angebot unzureichend. Statt sich stolz ob des scheinbar Erreichten auf die Brust zu klopfen, wäre es Aufgabe der Drogenbeauftragten, zügig auf eine Entbürokratisierung des Betäubungsmittelrechts und eine Verbesserung des Angebots im Strafvollzug hinzuwirken.

Die vor einem Jahr beschlossene Diamorphinbehandlung wird vermutlich nicht im nötigen Maße in die Regelversorgung eingeführt werden können, weil der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durch unnötig hohe Anforderungen die Kosten für die Kommunen in die Höhe treibt. Bis Ende Juni kann die Bundesregierung dem Richtlinienbeschluss des G-BA widersprechen und so für praxisnähere Vorschriften sorgen.

Gesundheitliche Risiken für Konsumenten und Abhängige entstehen auch durch den Schwarzmarkt. So gibt es immer wieder Meldungen über gestrecktes Marihuana oder gefährliche Zusatzstoffe im Heroin. Der Wirkstoffgehalt ist stark schwankend. Auch synthetische Drogen unbekannter Zusammensetzung sind auf dem Vormarsch. Bislang darf beispielsweise in Konsumräumen keine Substanzanalyse des mitgebrachten Heroins durchgeführt werden. Das ist absurd. Wir haben daher einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir Rechtssicherheit für die auch Drugchecking genannte Substanzanalyse schaffen wollen. Auf diese Weise können die Risiken des Drogengebrauchs in Konsumräumen aber auch in der Partyszene verringert werden.

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Karl Kramer
Leider haben Sie nicht nur recht, sie untertreiben noch. Das Gesetz zur Diamorphinbehandlung ist nun über zwei Jahre alt und es ist NICHT EINE Vergabestelle zu den sieben ehemaligen Modellprojekten hinzu gekommen. Nicht einmal in Großstädten (bis auf Düsseldorf) ist auch nur die Einrichtung einer solchen Vergabestelle geplant. Der G-BA tat sein übriges, hat übrigens nicht nur die finanziellen Hürden für die Kommunen erhöht, sondern auch die Bedingungen für die Aufnahme von Patienten gegenüber den Modellprojekten erhöht.
So muss Z.B. ein Patient neben den anderen vielen Bedingungen auch "eine mindestens 6-monatige Behandlung ... einschließlich psychosozialer Betreuung" nachweisen. Zweifellos gibt es aber Patienten, die seit Jahrzehnten opiatabhängig sind (übrigens auch in den Modellprojekten!), die eine solche Behandlung nicht nachweisen können bzw. nie durchgehalten haben. Sollen die nun plötzlich nicht mehr als "schwerstabhängig" gelten, auch nachdem sie beispielsweise schon jahrelang mit Diamorphin behandelt wurden?
Man kann es auch zynisch ausdrücken: der G-BA hat die Diamorphin-Vergabe für die Kommunen unbezahlbar gemacht und die Aufnahmekriterien in einem Maße erhöht, dass deren Erfüllung kaum mehr ein Patient überlebt.