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Grüne Verfassungsklage gegen Laufzeitverlängerung

Mittwoch, den 02. März 2011Artikel kommentieren

Terpe: "Die Laufzeitverlängerung verstößt gegen die Schutzpflicht der Bundesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern."

Harald Terpe MdB (Foto: Grüne im Bundestag)

Harald Terpe MdB (Foto: Grüne im Bundestag)

"Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig", erklärt Harald Terpe, grüner Bundestagsabgeordneter aus Rostock.

"Erstens ist der von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit durchgesetzte Beschluss ohne Zustimmung der Länder erfolgt. Die sind aber von der Umsetzung des Gesetzes unmittelbar betroffen.

Und zweitens verstößt die entsprechende Novelle des Atomgesetzes gegen die Schutzpflicht der Bundesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern", erläutert Terpe die Gründe für die Klage der grünen Bundestagsfraktion. Zusammen mit der SPD-Fraktion wollen die Grünen noch in dieser Woche Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

"Kein deutsches Atomkraftwerk wäre heute noch genehmigungsfähig", so Terpe weiter. Trotz einiger Nachrüstungen sei vor allem die Sicherheit der Altmeiler nicht auf den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik gebracht worden, begründen die Grünen ihre Klage. Bereits jetzt wiesen die vier ältesten Atomkraftwerke Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Biblis A und B jeweils über 400 meldepflichtige Ereignisse auf. Sie gehörten wegen der technischen Mängel schleunigst stillgelegt.

"Die Koalition hat die Laufzeiten verlängert, ohne sie von einem Sicherheits-Check oder technischen Nachrüstungen abhängig zu machen", kritisiert Terpe das Vorgehen der Bundesregierung. Durch den neuen Paragraphen 7d sei der Sicherheitsstandard sogar noch gesenkt worden. "Damit wird die bislang gültige ,bestmögliche Schadensvorsorge' beim Betrieb von Atomkraftwerken ausgehebelt. Diese Politik spricht jeder Verantwortung für die Sicherheit der Menschen Hohn", fasst Harald Terpe die Kritik der Grünen zusammen.

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