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		<title>www.harald-terpe.de: Dr. Harald Terpe MdB</title>
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	<description>Nachrichten von Harald Terpe MdB Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern</description><language>de</language><image>
		<title>www.harald-terpe.de: Dr. Harald Terpe MdB</title>
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	<title>Gauck wird für politisches Engagement begeistern</title>
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<description>Harald Terpe freut sich über die Nominierung des politischen Weggefährten Joachim Gauck</description><content:encoded><![CDATA[<span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ich freue mich, dass die Union aus ihren Fehlern gelernt hat und sich so zügig eine breite Mehrheit für die Nominierung Joachim Gaucks gefunden hat. Ich kenne und schätze ihn seit über zwanzig Jahren. Er war für mich ein enger Weggefährte in der Wendezeit in Rostock. Seitdem hat er an vielen Stellen seine Eignung für das Amt des Bundespräsidenten unter Beweis gestellt. Ich bin sicher, dass Gauck als Bundespräsident einen wichtigen Beitrag leis-ten wird, Probleme unserer Gesellschaft zu erkennen und zu lösen. Mit wohl durchdachten und sicher auch unbequemen Worten wird er Menschen für das politische Engagement be-geistern können. Das ist eine wichtige Medizin auch gegen die Politikverdrossenheit. Gauck besitzt die Fähigkeit, das Amt des Bundespräsidenten wieder in seiner integrierenden Funktion auszufüllen. Darauf freue ich mich.</span>]]></content:encoded><category>Andere Themen</category><category>Dr. Harald Terpe MdB</category>
<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 13:46:00 +0100</pubDate>
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<title>Dyckmans legt Drogen- und Suchtpolitik still</title>
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<description>Die Bundesregierung hat ihre neue &quot;Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik&quot; vorgestellt.</description><content:encoded>
<![CDATA[Zur heute vorgestellten &quot;Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik&quot; der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mechthild Dyckmans erklärt <b>Harald Terpe,</b> Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik:
Für diese Strategie hat die Drogenbeauftragte eine Stillegungsprämie verdient; von einem Aktionsplan kann nicht mehr gesprochen werden. Dafür, dass eine neue Strategie jahrelang angekündigt wurde, ist das heute vorgestellte Ergebnis kümmerlich. Dyckmans setzt mit Verboten und Plakatkampagnen auf Maßnahmen, deren Wirkungslosigkeit erwiesen ist. Diese Strategie ist nicht &quot;richtungsweisend&quot;, wie die Drogenbeauftragte behauptet, sondern weist in die falsche Richtung.
Beim Nichtraucherschutz beschränken sich die Vorschläge auf zwei Prüfaufträge. Beim Alkohol sollen wohlklingende Einzel-Projekte wie zur Punktnüchternheit von Schwangeren darüber hinwegtäuschen, dass die Drogenbeauftragte vor allem die Hände in den Schoß legt. Es wirkt daher scheinheilig, wenn sie regelmäßig das Komasaufen von Jugendlichen beklagt.&nbsp;
Auch bei Medikamentenabhängigkeit und im Bereich der illegalen Drogen findet sich nichts als Stagnation. Eine wissenschaftliche Überprüfung des Repressionsansatzes, insbesondere bei Cannabis, findet weiterhin nicht statt.]]></content:encoded>
<category>Drogenpolitik</category>
<category>Dr. Harald Terpe MdB</category>
<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 13:11:00 +0100</pubDate>
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<title>Dyckmans Drogenprävention weitgehend wirkungslos</title>
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<description>Die Zahlen der aktuellen Drogenaffinitätsstudie der BzgA belegen die weitgehende Wirkungslosigkeit...</description>
<content:encoded><![CDATA[Anlässlich der Veröffentlichung der Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) durch die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans erklärt&nbsp;<b>Harald&nbsp;Terpe</b>, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik
Die Zahlen der aktuellen Drogenaffinitätsstudie der BzgA belegen die weitgehende Wirkungslosigkeit der Drogenprävention der Bundesregierung. Abgesehen vom seit zehn Jahren rückläufigen Tabakkonsum ist kein Trend erkennbar, der nicht durch kulturell und demographisch bedingte Schwankungen erklärbar wäre. Die aktuellen Zahlen der BzgA zeigen auch: Das Cannabisverbot hat praktisch keine Wirkung. Im Gegenteil. Es erschwert die Prävention und gefährdet die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten.
Es stellt sich somit die Frage, ob die von Dyckmans öffentlichkeitswirksam vermarkteten Plakatkampagen, Selbstverpflichtungen und Verbotsforderungen irgendeinen Einfluss auf die Konsumgewohnheiten Jugendlicher haben. Dyckmans ist seit mehr als zwei Jahren im Amt. Die mehrfach angekündigte Fortschreibung des Aktionsplans Drogen und Sucht liegt immer noch nicht vor. Ein erkennbares und tatsächlich etwas bewirkendes Konzept fehlt. Dyckmans muss auf den Prüfstand.]]></content:encoded>
<category>Drogenpolitik</category>
<category>Dr. Harald Terpe MdB</category>
<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 13:38:00 +0100</pubDate>
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<title>Experten für Entkriminalisierung von Cannabis</title>
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<description>An Cannabis scheiden sich die Geister. Das hat auch die Anhörung des Gesundheitsausschusses zur...</description>
<content:encoded><![CDATA[<object type="application/x-shockwave-flash" data="http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf" width="550" height="339" id="showIt" style="width: 550px; height: 339px;"><param name="movie" value="http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf"/><param name="menu" value="true" /><param name="quality" value="high" /><param name="wmode" value="opaque" /><param name="swliveconnect" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="scalemode" value="showall" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="flashvars" value="plugin_version=9.0.115&bandwidth=514&xasxTemplate=xasx_od.xml&autoPlay=false&skin=od_embed_ext&application=144277506&playerLink=http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_x_s-144277506/od_player.html&baseUrl=http://iptv.cdn.tv1.de/iptv/player/macros&params=?r=r$contentId=1526705$singleton=true$forcedWidth=550$forcedHeight=309$keepVideoAspectRatio=true&language=de" /></object>An Cannabis scheiden sich die Geister. Das hat auch die Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Legalisierung von Cannabis erneut gezeigt. Dabei haben es jedoch die Anhänger des Cannabisverbots dabei belassen, ihre altbekannten und inzwischen weitgehend widerlegten Argumente vorzutragen.
Zum Beispiel die, dass Cannabis eine&nbsp;<b>Einstiegsdroge</b>&nbsp;sei. Schon 1994 hatte das Bundesverfassungsgerichte diese These verworfen. Selbst&nbsp;<b>Prof. Dr. Rainer Thomasius</b>, ein entschiedener Gegner einer Legalisierung, mußte 2007 einräumen, es gäbe für diese Schrittmacherfunktion bislang<b>&nbsp;keine ausreichenden Belege</b>.
Die Anhörung des Deutschen Bundestages hat auch deutlich gemacht, dass die auch von uns erhobene Forderung nach einer Legalisierung von Cannabis berechtigt ist und von vielen Experten aus der Suchthilfe geteilt wird - vor allem aus gesundheitlichen Gründen.
So sagte&nbsp;<b>Dr. Raphael Gaßmann</b>&nbsp;von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, es sei unbestritten, dass der übermäßige Cannabiskonsum mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Daher müssten die Folgen des Cannabisverbots stärker in den Blick genommen werden. Die repressive Drogenpolitik sei gescheitert. Eine wirksame und glaubwürdige Prävention sei durch das Cannabisverbot nicht möglich.
Auch&nbsp;<b></b><b>Hans-Günther Meyer-Tompson</b>&nbsp;von der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin verwies auf die negativen Folgen der Prohibition. Nach seiner Auffassung hätten die auf dem Schwarzmarkt gehandelten Substanzen zu erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Konsumentinnen und Konsumenten geführt. Diesem Problem könne nur mit einer Entkriminalisierung begegnet werden.
<b>Dr. Nicole Krumdieck</b>&nbsp;von der Universität Bremen argumentierte, der Zweck des geltenden Betäubungsmittelrechts, die Volksgesundheit zu schützen, werde mit der Kriminalisierung weicher Drogen gerade nicht erreicht. Die Schwankungen hinsichtlich Reinheit und Stärke von Cannabis seien eine Folge des strikten Verbots. Studien zeigten, dass die Kriminalisierung keinen nachweislichen Einfluss auf das Einstiegsalter, die Konsumgewohnheiten und die Verfügbarkeit von Cannabis habe.
Auf die sozialen Folgen der Kriminalisierung verwies&nbsp;<b>Georg Wurth&nbsp;</b>vom Deutschen Hanfverband. Gegen ca. 100.000 insbesondere junge Menschen würden jedes Jahr Strafverfahren eingeleitet, weil sie ohne damit selbst Handel zu treiben, Cannabis konsumiert haben. Selbst bei einer Einstellung strafrechtlicher Verfahren müßten die Betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten Hausdurchsuchungen, erkennungsdienstliche Behandlungen und soziale Stigmatisierung über sich ergehen lassen. Er kritisierte auch die Praxis, Cannabiskonsumenten den Führerschein zu entziehen, auch wenn sie gar nicht unter Einfluss dieser Substanz Auto gefahren seien. Dem schloss sich&nbsp;<b>Meyer-Thompson</b>&nbsp;an. Die rechtlichen Folgen für die zumeist jugendlichen Verbraucherinnen und Verbraucher stünden in keinem Verhältnis zu den beabsichtigten Zielen der Prohibition.]]></content:encoded>
<category>Dr. Harald Terpe MdB</category>
<category>Drogenpolitik</category>
<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 14:40:00 +0100</pubDate>
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<title>Cannabis: Legalisierung ist überfällig</title>
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<description>Das Verbot von Cannabis ist gescheitert, die Legalisierung ist überfällig. Dieser Befund ist nicht...</description>
<content:encoded><![CDATA[Zur Forderung der Linken nach Einführung von Cannabis-Clubs erklärt&nbsp;<b>Harald Terpe</b>, Sprecher für Sucht- und Drogenpolitik:
Das Verbot von Cannabis ist gescheitert, die Legalisierung ist überfällig. Dieser Befund ist nicht neu, dennoch kommt die deutsche Debatte um Cannabis seit Jahren keinen Millimeter voran. Dies liegt vor allem daran, dass die Befürworter des Verbots sich in ihren ideologischen Gräben verschanzt haben und kaum Bereitschaft zeigen, sich mit den Realitäten abzufinden. Cannabis ist trotz des Verbots eine Alltagsdroge wie Alkohol oder Tabak. Zwischen zwei und vier Millionen Menschen konsumieren Cannabis gelegentlich oder regelmäßig. Die wenigsten von ihnen sind abhängig.
Cannabis ist keineswegs harmlos, umso wichtiger sind glaubwürdige Prävention und die Einhaltung des Jugendschutzes. Das Cannabisverbot behindert jedoch beides. Erhebliche gesundheitliche Risiken entstehen auch durch den Schwarzmarkt und die dort gehandelten, mit Blei, Glas und anderen Stoffen verunreinigten Produkte. Diese und andere Probleme ließen sich durch die von uns geforderte lizenzierte Abgabe von weichen Drogen wie Cannabis oder den Eigenanbau vermeiden.
Wir sind jedoch skeptisch, ob die von den Linken geforderten Cannabis-Clubs ein in Deutschland geeigneter Weg sind. Dies würde zum Beispiel eine Registrierung der betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten nach sich ziehen. Die Erfahrungen Spaniens mit diesem Modell müssen jedenfalls untersucht werden.]]></content:encoded>
<category>Drogenpolitik</category>
<category>Dr. Harald Terpe MdB</category>
<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 12:57:00 +0100</pubDate>
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<item>
<title>Handlungsbedarf Medizinprodukte</title>
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<description>Der Skandal um gerissene Brustimplantate hat deutlich gemacht, dass die Anforderungen an Qualität,...</description>
<content:encoded><![CDATA[Die Mängel des bestehenden Zulassungsverfahrens werden deutlich angesichts der großen Zahl von durch die Hersteller zurückgerufener Produkte bzw. Produktchargen. So wurden zwischen 2009 und 2011 jährlich ca. 30 bis 70 nichtaktive Implantate zurückgerufen.[1]&nbsp;
Die Zahl der Risikomeldungen zu diesen Implantaten hat sich von 2000 zu 2010 nahezu verdreifacht.[2] Besonders häufig in der Kritik stehen Endoprothesen. Neuere Untersuchungen auf der Grundlage von GKV-Routinedaten zeigen, dass 3,45 Prozent aller Hüftendoprothesen innerhalb von zwei Jahren nach der Implantation ausgetauscht werden mussten. Ursächlich waren in fast 70 Prozent der Fälle mechanische Komplikationen. Ähnliche Probleme scheint es bei Knieendoprothesen zu geben.[3] &nbsp;&nbsp;
Grundsätzlich bedenklich ist auch die Zertifizierung durch Benannte Stellen. So erscheint es widersinnig, warum klinische Bewertungen und deren Design vorab zwar zentral durch das BfArM (oder das PEI) genehmigt und zwischenzeitlich überwacht werden müssen. Die Marktzulassung aufgrund dieser Untersuchungen und somit auch die Bewertung der Studienergebnisse erfolgt jedoch durch Benannte Stellen.&nbsp;
Es ist zweifelhaft, ob diese in der Regel technisch ausgerichteten Stellen in der Lage sind, Unzulänglichkeiten in den Studienergebnissen und medizinische Sachverhalte bei der Zertifizierung zu erfassen. Offenbar werden in manchen Fällen auch nicht die Produkte selbst, sondern hierzu eingereichte Unterlagen geprüft.[4] &nbsp;&nbsp;
Zudem wird kritisiert, dass die vorhandene CE-Kennzeichnung anders als behauptet keinesfalls einem Qualitätssiegel gleichkommt, sondern lediglich den Ausschluss von Infektionsrisiken, die Gewährleistung der physikalische Sicherheit sowie die Vollständigkeit und Verständlichkeit der Gebrauchsanweisungen und die Einhaltung der zugesagten Produkteigenschaften zum Ziel hat.&nbsp;
Der medizinische Nutzen wird damit keineswegs bestätigt, wie das Beispiel von Stents zeigt, die in Blutgefäßen des Schädels zur Prophylaxe von Schlaganfällen eingesetzt wurden. Eine aktuelle Studie aus den USA mit 400 Probanden zeigte hingegen, dass die Stents zwar die Gefäße physikalisch offenhalten und damit die versprochene Produktleistung erreichen, zugleich aber das Schlaganfallrisiko für die betreffenden Patienten im Vergleich zu einer alleinigen medikamentösen Therapie auf etwa das Dreifache erhöhen.[5] &nbsp;&nbsp;
Ein anderes Beispiel: Seit einigen Jahren wird zur Behandlung von Schmerzen infolge einer teilweisen oder vollständigen Wirbelfraktur sowie zur Stabilisierung Zement in den betroffenen Wirbel gespritzt (Vertebroplastie). Neuere Studien zeigen jedoch, dass das Risiko von Frakturen in benachbarten Wirbeln ansteigt. Andere Studien zeigen, dass die schmerzlindernde Wirkung dieser Methode nicht größer ist als bei Verwendung eines Placebos.[6] &nbsp;&nbsp;
Bemängelt wird, dass mit dem Arzneimittelrecht vergleichbare Standards für die klinischen Prüfungen der Medizinprodukte fehlen. Zwar müssen die Studien seit 2010 vorab durch BfArM bzw. PEI genehmigt werden – dabei wird auch geprüft, ob der Prüfplan geeignet ist, die geforderten Nachweise zu erbringen – doch sollen die Studien lediglich belegen, ob die vom Hersteller angegeben Produktleistungen erreicht werden und ob etwaige Risiken in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen des Produkts stehen.&nbsp;
Kontrollierte randomisierte klinische (und soweit möglich auch verblindete) Studien (gegen Placebos oder vorhandene Therapiealternativen) sind die Ausnahme und nicht vorgeschrieben. Zumindest für Medizinprodukte der Klasse III wäre dies sinnvoll. &nbsp;&nbsp;
<b>PIP-Implantate&nbsp;</b>
Fraglich ist, ob die im Medizinprodukterecht sowie in den ärztlichen Berufsordnungen definierte Pflicht zur Meldung von „Vorkommnissen“ durch Ärzte und Hersteller richtig umgesetzt wird. So meldete das BfArM mit Stand 21.12.2011 19 Fälle von gerissenen Implantaten der Firma PIP – und empfahl auf dieser Grundlage jedoch keine prophylaktische Extraktion der Implantate.&nbsp;
Am 10. Januar 2012 zählte das BfArM hingegen plötzlich 25 Fälle und begründete so seine plötzliche Empfehlung einer prophylaktischen Entfernung. Es gibt also offensichtlich Probleme bei der Registrierung der Vorkommnisse sowie ähnlich wie im Arzneimittelbereich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der ärztlichen Meldepflicht.&nbsp;
Hinzu kommt, dass anscheinend klare Kriterien für das BfArM fehlen, wann welche Art der Empfehlung sachgerecht ist. Ein dem arzneimittelrechtlichen Stufenplanverfahren vergleichbares Maßnahme-Regiment fehlt. &nbsp;&nbsp;
Presseberichten ist zu entnehmen, dass bei vielen Patientinnen nach wie vor Unklarheit darüber besteht, ob bei ihnen ein PIP- bzw. Rofil-Implantat verwendet wurde. [7] Diesen Berichten ist auch zu entnehmen, dass die zuständigen Landesbehörden erst jetzt dabei sind, sich einen Überblick über die verwendeten PIP-und Rofil-Implantate zu verschaffen bzw. einige Behörden noch gar keinen Überblick haben.[8],[9] &nbsp;&nbsp;
<b>Grüne Forderungen&nbsp;&nbsp;</b>
2012 ist eine Revision der drei EU-Medizinprodukterichtlinien geplant. Auf deren Grundlage wird es auch eine Änderung des Medizinproduktegesetzes geben. &nbsp; Abgesehen davon sind eine Reihe von Maßnahmen denkbar, die über das EU-Medizinprodukterecht hinausgehend realisiert werden könnten: &nbsp;&nbsp;
<ul><li>(Sozialrechtliche) Frühe Nutzenbewertung für Klasse III-Produkte, dies hätte den Vorteil, dass zumindest für die im GKV-Bereich verwendeten Medizinprodukte eine größere Evidenz bestehen würde. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um Patientensicherheit und Evidenz zu erhöhen.</li><li>Langzeitüberwachung von bereits im Markt befindlichen Produkten der Klasse III durch beim BfArM geführte Register für bestimmte Produkte (z.B. Endoprothesenregister);</li><li>Verbesserung der ärztlichen Meldung zu Vorkommnissen bei Medizinprodukten etwa durch Verankerung in der Praxissoftware;</li><li>Mehr Transparenz durch Anzeige von Wechseloperationen (etwa bei Endoprothesen) und Publikation der Herstellerberichte;</li></ul>
Im Hinblick auf die Änderung der&nbsp;EU- Medizinprodukterichtlinien fordern wir:&nbsp;
<ul><li>Klinische Studien für Produkte der Klasse III sollten an Design und Umfang von Arzneimittelstudien angelehnt werden.</li><li>Zentrale Zulassung (und Überwachung) zunächst für Produkte der Klasse III (durch das BfArM).&nbsp;</li></ul>
<b>Quellen:</b>
<ul><li>[1] Eigenrecherche in der Datenbank des BfArM.de, abgerufen am 13.01.2012</li><li>[2] Quelle: BfArM. Anzahl der Risikomeldungen nach Produktgruppen.</li><li>[3] R. Lindner, B. Grenz-Farenholtz, H. Müller: Analyse von GKV-Routinedaten am Beispiel einer Untersuchung zur Inzidenz verkürzter Standzeiten von Implantaten der endoprothetischen Versorgung. Heidelberg 2009.&nbsp;</li><li>[4] Vgl. Pressemitteilung TÜV Rheinland vom 29.12.2011.&nbsp;</li><li>[5] IQWiG schielt auf Medizinprodukte, Ärztezeitung online, 14.12.2011, abgerufen am 10.01.2012.&nbsp;</li><li>[6] Vgl. Wikipedia-Eintrag zur Vertebroplastie http://de.wikipedia.org/wiki/Vertebroplastie, abgerufen am 13.01.2012&nbsp;</li><li>[7] Vgl. Bericht Thüringer Allgemeine v. 14.01.2012&nbsp;</li><li>[8] Ärzte-Zeitung, Düsseldorf und Hamburg führen bei PIP-Implantaten, 12. Januar 2012&nbsp;</li><li>[9] Ärzte-Zeitung, Regierung nimmt sich Implantate zur Brust, 12. Januar 2012&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded>
<category>Gesundheitspolitik</category>
<category>Dr. Harald Terpe MdB</category>
<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 16:18:00 +0100</pubDate>
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<title>Schwarz-gelbes Versorgungsgesetz beglückt Ärzte</title>
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<description>Patientenorientierung bleibt bei Union und FDP erneut auf der Strecke</description>
<content:encoded><![CDATA[Das von der Koalition heute beschlossene <b>GKV-Versorgungsstrukturgesetz</b> ist in Teilen eine gesundheitspolitische Rolle rückwärts. Das aber ist schon die einzige spezifische Richtung, der dieser Gesetzentwurf folgt. Ansonsten ist der Gesetzentwurf ein Sammelsurium unterschiedlichster Regelungen. Ein gesundheitspolitischer Kompass ist nicht erkennbar.
Das Versprechen einer <b>Verbesserung der Versorgungsstrukturen</b> wird mit dem Gesetz nicht eingelöst. Wirksame Strukturveränderungen vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen und der sich ändernden Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten fehlen in dem Gesetz fast völlig. Anreize für eine bessere <b>Vernetzung</b> der verschiedenen Versorgungssektoren? Fehlanzeige. Schritte zu einer engeren Zusammenarbeit ärztlicher und nichtärztlicher <b>Gesundheitsberufe</b>? Fehlanzeige. Aufwertung der <b>Primärversorgung</b> bzw. Hausarztmedizin? Ebenfalls Fehlanzeige. Union und FDP verpassen so die Chance, die Strukturen des deutschen Gesundheitswesens patientenorientierter und gerechter zu gestalten.
Stattdessen finden sich vor allem Regelungen in dem Gesetz, die den Leistungserbringern nützen. So bekommt die ärztliche Klientel eine erneute <b>Honorarreform</b> geschenkt, die zwar erhebliche finanzielle Risiken für die gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet aber keine Anreize für eine bessere Versorgung schafft. Im Gegenteil. Statt die Honorarverteilung auf der Grundlage rationaler Kriterien transparent zu organisieren, besteht nun die Gefahr, dass sich jene beim <b>Gerangel am Honorartopf </b>durchsetzen, die die längsten Löffel haben.
Die Koalition aus Union und FDP folgt vor allem dem Grundsatz &quot;Was gut ist für Leistungserbringer muss auch gut sein für die Patientinnen und Patienten.&quot; Dass das nicht stimmt, zeigen die Regelungen für den neuen spezial(fach)ärztlichen Sektor. Hier wird eine an sich gute Idee, die <b>Zusammenlegung des ambulanten und stationären Sektors</b> für bestimmte Erkrankungen, so ausgestaltet, dass sie zwar Krankenhäusern und Ärzten nutzt, nicht aber den Patientinnen und Patienten. Es fehlen nämlich die Instrumentarien, mit denen die Krankenkassen die Versorgung steuern und gute Qualität belohnen können.
Unzureichend sind die Maßnahmen zum Abbau der <b>Überversorgung</b>, weil die Bundesregierung auch hier weitgehend auf wirksame Anreize verzichtet. So schafft sie auf Wunsch der Ärzteschaft den Honorarabschlag in überversorgten Regionen wieder ab. Auch die Stilllegung von Arztpraxen in überversorgten Regionen ist so ausgestaltet, dass hier nichts gegen den Willen der Ärzteschaft geht.
Inkonsequent ist die <b>Reform der Bedarfsplanung</b>. Statt eine auf gründlichen Versorgungsanalysen fußende Planung zu etablieren, werden lediglich vorhandene Verhältniszahlen fortgeschrieben. Auch die nach Sektoren getrennte Planung bleibt unangetastet.
Insgesamt entstehen für die gesetzlichen Krankenkassen und somit für deren Versicherte etwa durch eine in dieser Form überflüssige ärztliche Honorarreform <b>erhebliche Kostenrisiken</b>. Die Bundesregierung bricht auch ihr Versprechen eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs für Versicherte, die sich steigende <b>Zusatzbeiträge</b> wegen eines geringen Einkommens nicht leisten können. Kurzum: Die Interessen der Patientinnen und Patienten aber auch der Versicherten bleiben auf der Strecke.]]></content:encoded>
<category>Gesundheitspolitik</category>
<category>Dr. Harald Terpe MdB</category>
<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 14:08:00 +0100</pubDate>
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<title>Neuer Rettungsschirm aufgespannt</title>
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<description>Mit großer Mehrheit hat der Bundestag die Stärkung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (EFSF)...</description>
<content:encoded><![CDATA[<h3><b>Was wurde abgestimmt?</b></h3>
Der Deutsche Bundestag hat am 26.10.2011 mit den Stimmen der Koalition, der SPD und der Grünen einen Entschließungsantrag beschlossen, in welchem u. a. eine effizientere Nutzung („Hebelung“) des europäischen Rettungsschirms (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF) beschlossen wurde. Aufgrund unserer Initiative wurde dies im <b>Plenum des Bundestages</b> und nicht im Haushaltsausschuss beschlossen, wie ursprünglich von der Koalition angedacht.
Des Weiteren fordert unser Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, auf eine Entscheidung zur Einführung einer <b>Finanztransaktionssteuer</b> hinzuwirken und sich für eine stärkere Eigenkapitalausstattung der Banken einzusetzen. <br /> Da wir schon seit langer Zeit die Position vertreten, dass die EFSF in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht ausreicht, haben wir dem Antrag zugestimmt. Gleichzeitig konnten wir durchsetzen, dass die Entscheidung um eine Finanztransaktionssteuer nicht weiter vertagt wird und dass die Abstimmung im Plenum erfolgte.
<h3><b>Warum musste gehandelt werden?</b></h3>
Während europäische Staatsanleihen früher generell als absolut sicher bewertet wurden, sind in den vergangenen Monaten auf den Finanzmärkten auch Zweifel an Spaniens und Italiens Finanzkraft und damit über die Rückzahlungsfähigkeit ihrer Anleihen entstanden. Viele Investoren waren nicht mehr bereit, zu den bisherigen Zinsen Anleihen dieser Staaten zu kaufen. Daher mussten die Staaten für neue Anleihen höhere Zinsen in Kauf nehmen.
Die Verwobenheit des Finanzsystems in der EU ist zu stark, als dass ein Ausfall eines der beiden Länder verkraftbar wäre. Alleine der Anteil Deutschlands an den Kreditlinien der EZB für Banken in der EU beläuft sich auf € 325 Mrd. Die Forderungen deutscher Banken gegenüber Griechenland, Portugal, Irland, Italien und Spanien belaufen sich in der Summe auf € 515 Mrd. Der mit Abstand größte Teil darunter bezieht sich auf Forderungen gegenüber Spanien und Italien bzw. dort sitzenden Banken.
Die Frage der Stabilität der Staatsfinanzen in Italien und Spanien hängt direkt davon ab, wie hoch die Zinsen sind, die sie für ihre Kredite zahlen müssen. Während Italien in der Lage wäre, eine Zinshöhe von 5% über Einsparungen im Haushalt und Wachstum zu bewältigen, wäre dies bei einer Zinshöhe von 8% nicht mehr gewährleistet. Gelingt es aber, die Zinsen nicht zu stark ansteigen zu lassen, könnten beide Staaten zahlungsfähig bleiben. Das ist das Ziel des erweiterten EFSF. Er ermöglicht einen Schutzwall, z. B. um die beiden Staaten. Gleichzeitig müssen die unterstützten Staaten Reformprogramme umsetzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Für die Unterstützung Italiens und Spaniens reicht der Rettungsschirm in seiner aktuellen Ausgestaltung nicht aus. Das derzeitige Kreditvolumen der EFSF ist zu gering, um ein großes Land mit Hilfsmaßnahmen zu unterstützen („unter den Schirm zu nehmen“). Aus diesem Grund wird nach Wegen gesucht, die Mittel so einzusetzen, dass man damit effektiv mehr Kredite vergeben kann. Diese Wege beinhalten generell ein höheres Risiko für die Geberländer, schaffen aber eine größere Entlastung für die Empfängerländer. Der ursprünglich vorgesehene Garantierahmen von 440 Mrd. Euro (Deutscher Anteil: 211 Mrd. Euro) bleibt dennoch gleich. Dabei geht es nicht um die Finanzierung von Griechenland, sondern um andere Länder der Eurozone.
<h3><b>Was ist eine Hebelung und wo sind die Risiken?</b></h3>
„Hebel“ bedeutet, dass zusätzliche private Investoren für die Finanzierung von Ländern mit Finanzierungsproblemen heran gezogen werden sollen. Die EFSF gibt dann nicht mehr alleine Kredite an ein Land, sondern besichert nur einen Teil eines Kredits. Würde ein Schuldenschnitt kommen, fiele zuerst der EFSF-Anteil an einem Kredit aus. Private Gläubiger würden belastet, wenn der Schuldenschnitt über den EFSF-Anteil hinaus gehen würde.
Aufgrund des dadurch niedrigeren Risikos für private Gläubiger wird damit gerechnet, dass diese ihren Anteil zu einem günstigen Zins bereit stellen. Würde die EFSF weiter normale Kredite vergeben, würde bei einem Schuldenschnitt immer noch ein Teil des Kredits nicht ausfallen – bei einem Staatsausfall gab es bisher noch nie einen Ausfall von 100%. Da die EFSF nun aber den risikoreichen Teil von Krediten versichert, würden die so gegebenen Garantien bei einem Schuldenschnitt gänzlich ausfallen. In der Finanzersprache spricht man davon, dass die „Verlustquote bei Ausfall“ steigt. Bei einem normalen Kredit und einem Schuldenschnitt von 20% ist die „Verlustquote bei Ausfall“ eben 20%. Sichert man aber Verluste ab, beträgt die „Verlustquote bei Ausfall“ bei einem Schuldenschnitt von 20% sofort 100%. Die Quote steigt also schneller auf 100% an, kann aber nie 100% übersteigen. Daher erhöht sich auch nicht der vorgesehene Garantierahmen für Deutschland in Höhe von 211 Mrd. €.
<h3><b>Warum haben wir mit der Regierung gestimmt? Weichen wir damit nicht unsere Rolle als Oppositionspartei auf? </b></h3>
Wir haben der Hebelung zugestimmt, weil wir sie notwendig finden und sie bereits in der Abstimmung um den EFSF Ende September gefordert haben. Wir haben in den gemeinsamen Entschließungsantrag Punkte (Finanztransaktionssteuer, Bankenrekapitalisierung) verhandelt, die ohne uns nicht in dem Text enthalten wären. Wir haben Vorschläge, wie die Kosten der Krise finanziert werden sollen: Finanzumsatzsteuer, Vermögensabgabe, Streichung von Steuerprivilegien oder die Erhöhung der Einkommensteuer. Das alles fordert die Regierung nicht, sie schweigt dazu.
Wir haben immer gesagt, dass der EFSF uns nur Zeit verschafft, aber nicht die grundsätzlichen Probleme löst. Deswegen arbeiten wir weiter u.a. an einem Konzept zu Euro-Bonds, zur europäischen Wirtschaftsregierung, zu einem eventuellen Europa-Konvent etc. Der EFSF ist ein notwendiges Instrument, das aber keine abschließende Lösung der Krise bringen kann. ]]></content:encoded>
<category>Andere Themen</category>
<category>Dr. Harald Terpe MdB</category>
<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 11:03:00 +0200</pubDate>
</item>
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<title>Bausteine für ein besseres Gesundheitswesen</title>
<link>http://www.harald-terpe.de/index.php?id=2968&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=920&#38;cHash=950f500f2f1457024598e827dbf85931</link>
<description>Grüne Vorschläge für mehr Vernetzung, Zusammenarbeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen</description>
<content:encoded><![CDATA[Aus meiner Sicht sind Reformen der Versorgungsstrukturen dringend notwendig. Viele Patientinnen und Patienten beklagen zum Beispiel lange Wartezeiten auf Arzttermine. Kritisiert wird zudem die häufig unzulängliche Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Auch Nachwuchsprobleme etwa in der hausärztlichen Versorgung werden beklagt.
Diese Defizite verweisen auf <b>zentrale Strukturprobleme</b> in unserem Gesundheitswesen:
<ul type="square"><li><b>Ungleichverteilung</b> in der gesundheitlichen Versorgung zwischen ländlichen und städtischen, armen und reicheren Regionen,</li><li><b>falsche Anreize</b> durch die häufig nicht der gesundheitliche Nutzen für die Patientinnen und Patienten im Vordergrund steht sondern die Erbringung möglichst vieler Leistungen,</li><li>strikte Trennung und <b>mangelnde Koopration</b> zwischen dem ambulanten und stationären Sektor,</li><li>Zersplitterung zwischen den Sektoren auch in der <b>Bedarfsplanung</b> für Ärzte und Krankenhäuser,</li><li>zu starke Fixierung der Grundversorgung auf <b>ärztliche Berufsgruppen</b>,</li><li><b>Zweiklassen-Medizin</b> durch die Trennung in private und gesetzliche Krankenkassen.</li></ul>
Um diese Defizie zu beheben, sind erhebliche Reformanstrengungen nötig. Union und FDP haben bislang nicht erkennen lassen, dass sie über ein paar häufig kosmetische Reformen hinaus bereit sind, sich diesen Problemen zu stellen.
<h3>Grüne Eckpunkte für bessere Versorgung</h3>
Unser Ziel ist ein Gesundheitssystem, in dem Versorgungprobleme nicht  nur vermieden, sondern auch die steigenden und sich verändernden  Anforderungen besser in den Blick genommen werden. Dazu schlagen wir  insbesondere vor:
<ul type="square"><li><b>Stärkung der Primärversorgung:</b> Wir wollen damit den  Versorgungsbereich aufwerten, der von den Patientinnen und Patienten  zuerst augesucht wird. Hier muss es zu einer stärkeren Verknüpfung  medizinischer, pflegerischer und sozialer Angebote kommen.</li><li><b>Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen neu gestalten: </b>Vor  allem die Primärversorgung kann nicht mehr alleine von den  Hausärztinnen und Hausärzten geleistet werden. Wir wollen daher auch  nichtärztliche Gesundheitsfachberufe stärker einbeziehen und ihnen mehr  eigenständige Aufgaben übertragen.</li><li><b>Spielräume für neue Versorgungslösungen schaffen: </b>Unser  Ziel sind flexiblere Möglichkeiten, mit neuen Versorgungsmodellen und  einem Wettbewerb um die beste Qualität die Versorgung zu verbessern.  Dazu zählen etwa regionale Versorgungslösungen und die integrierte  Versorgung.</li><li><b>Bedarfsplanung reformieren: </b>Wir wollen die  bestehenden Planungen zu einer echten Sektor übergreifenden  Versorgungsplanung weiterentwickeln. Grundlage dieser Planungen sollen  umfassende Versorgungsanalysen sein. Dabei sollen beispielweise  regionale Gesundheitskonferenzen, Kommunen und Gesundheitsinitiativen  mehr Einfluss auf die Gestaltung der Versorgung bekommen.</li></ul>]]></content:encoded>
			<category>Gesundheitspolitik</category>
			<category>Dr. Harald Terpe MdB</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 13:13:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Liberale Drogenbeauftragte greift zu law and order</title>
			<link>http://www.harald-terpe.de/index.php?id=2967&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=919&#38;cHash=deffd0d130aa6f80452cbc2a817e4c4f</link>
			<description>Die neuen synthetischen Drogen dürfen keinesfalls verharmlost werden. Dabei ist mit einem bloßen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Zu den Vorschlägen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zum Verbot neuer synthetischer Drogen erklärt <b>Harald Terpe</b>, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik:
Die neuen synthetischen Drogen dürfen keinesfalls verharmlost werden. Um die von ihnen ausgehenden gesundheitlichen Gefahren zumindest zu minimieren, sind neue Formen der Prävention und Schadensminderung nötig. Dazu gehört zum Beispiel die Etablierung einer szenenahen Substanzanalyse. Die Bundesregierung und speziell die Drogenbeauftragte lehnt diese bislang aus rein ideologischen Gründen ab.
Die angeblich liberale Drogenbeauftragte Dyckmans greift zu law and order. Sie will die neuen synthetischen Drogen verbieten. Dabei ist mit einem bloßen Verbot dieser so genannten „Legal highs“ niemandem geholfen. Die Stoffe werden dann wie alle anderen illegalen Substanzen auch weiterhin konsumiert. Den Gesetzen der Drogenökonomie folgend entsteht lediglich ein weiterer Schwarzmarkt, der vor allem die organisierte Kriminalität stärkt. Erschwert wird jedoch der Zugang zu den meist jungen Konsumentinnen und Konsumenten. Die zumeist unklaren Inhaltsstoffe dieser Drogen können noch schlechter kontrolliert werden. Damit wachsen die ohnehin vorhandenen Risiken für die Konsumentinnen und Konsumenten. ]]></content:encoded>
			<category>Drogenpolitik</category>
			<category>Dr. Harald Terpe MdB</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 13:46:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
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