Dossier Gewebegesetz
Die Bundesregierung hatte ihren Entwurf des Gewebegesetzes am 9. November 2007 in den Bundestag eingebracht. Vordergründig soll das Gesetz die EU-Gewebegerichtlinie umsetzen und so für europaweit hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Übertragung von Geweben und Organen sorgen. Bei genauerer Betrachtung fällt allerdings auf, dass Gewebe und Organe künftig dem Arzneimittelgesetz unterfallen sollen. Damit ist dem Handel mit Geweben und Organen künftig Tür und Tor geöffnet.
Wir haben nachfolgend wichtige Dokumente und Einschätzungen zu dem Gesetzentwurf zusammengetragen:
Eigene Stellungnahmen und Anträge
- Dr. Harald Terpe: Bioethische Kritikpunkte (als PDF)
- Dr. Harald Terpe: Rede zur anläßlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfes
- Dr. Harald Terpe: Pressemitteilung zum Referentenentwurf des Gesetzes
- Dr. Harald Terpe: Das neue Gewebegesetz: Handelsware Mensch?
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Entschließungsantrag anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes (PDF)
- Dr. Harald Terpe: Rede zur abschließenden Lesung des Gesetzentwurfes
Beschlußempfehlung, Gesetzentwurf, EU-Geweberichtlinie
- Abschließende Fassung: Bericht und Beschlußempfehlung (PDF)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF)
- EU-Geweberichtlinie (PDF)
Stellungnahmen Verbände
- Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Kabinettsentwurf (PDF)
- Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Referentenentwurf (PDF)
Aktivitäten nach der Verabschiedung des Gesetzes
